Beschlussvorlage - VO/3/0195/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kamerad Bastian Voss wurde am 21.05.2011 in der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Lockwisch zum stellv. Ortswehrführer gewählt.

Nach § 4 der Verordnung über die Laufbahn, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung FwLauffbDgr AusbVO MV) vom 27.August 2004 zuletzt geändert am 18. November 2009 werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Der Kamerad Bastian Voss erhält den Dienstgrad Oberschmeister, nach abgeschlossener Mindestausbildung erhält der Kamerad den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Lockwisch stimmt der Wahl des o.g. Kameraden zum stellv. Gemeindewehrwehrführer zu und er wird r die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Lockwisch, unter der HHst. 04.1300.4000 wurde die Aufwandsentschädigung des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters eingestellt.

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