Beschlussvorlage - VO/2/0177/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Jahreshaushaltsrechnung beinhaltet das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes sowie der Rücklagen. Die Jahreshaushaltsrechnung ist als Sollabschluss gestaltet. Sie gibt Aufschluss über die Bildung von Haushaltsresten und Kassenresten der Stadt.

 

Der Saldo im Verwaltungshaushalt setzt sich aus folgenden Kassen- und Haushaltsresten zusammen:

Kassenreste VWH

Haushaltsreste VWH

Einnahmen.

40.746,66 EURO

Einnahmen

0,00 EURO

Ausgaben

-26.979,84 EURO

Ausgaben

84.966,35 EURO

+ Vorjahr

1.931,74 EURO

Gesamt

86.898,09 EURO

 

Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden Sie im Rechenschaftsbericht Seite 4 bis 6.

 

 

Der Saldo im Vermögenshaushalt setzt sich aus folgenden Kassen- und Haushaltsresten zusammen:

Kassenreste VMH

Haushaltsreste VMH

Einnahme

114.047,18 EURO

Einnahme

34.400,71 EURO

Ausgabe

   - 1.109,89 EURO

Ausgabe

650.181,89 EURO

+Vorjahr

93.435,67 EURO

Gesamt

743.617,56 EURO

 

Die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden Sie im Rechenschaftsbericht Seite 6 bis 8.

 

Einzelne Haushaltsabschnitte in der Stadt Schönbergs sind budgetiert, somit ist im Verwaltungshaushalt eine Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmittel möglich.

r folgende Bereichen erfolgte somit die Übertragung von Haushaltsmittel:

Bereich

Übertragbares Budget in EUR

Freiwillige Feuerwehr

11.977,87

Grundschule (Am Oberteich)

22.374,71

Regionalschule m. Grundschule einschl. Schulsporthalle

48.983,37

Jugendklub

1.630,40

 

 

Die Mehrausgaben sind im verwaltungs- und vermögenshaushalt wie folgt aufgetreten:

 

Verwaltungshaushalt                                                                                                                146.311,72 €

davon

bereits genehmigte apl./üpl. Mittel                            107.158,82 €

Auflösung zweckgebundener Einnahmen              31.521,54 €

 

Vermögenshaushalt                                                                                                                3.477,20 €

davon

              bereits genehmigter apl./üpl. Mittel                2.194,98 €

 

here Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen sin im Rechenschaftsbericht unter Punkt 2.1 (Seite 9) und 2.2 (Seite 16) erläutert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg genehmigt die Haushaltsrechnung 2010 nebst aller Anlagen gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung und erteilt der Amtskasse sowie dem Bürgermeister für den von der Jahresrechnung abgedeckten Zeitraum die Entlastung.

 

 

Die Jahreshaushaltsrechnung der Stadt Schönberg schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

EUR

Vermögenshaushalt

EUR

 

 

 

Soll-Einnahmen

4.607.961,20

1.617.401,70

+ Neue Haushaltseinnahmereste

0,00

34.400,71

./. Abgang alter HH-Einnahmereste

0,00

0,00

./. Abgang alter Kassen- Einnahmereste

356.582,72

44.270,26

Summe bereinigter

Soll- Einnahmen

4.251.378,48

 

1.607.532,15

 

 

 

Soll-Ausgaben

darin enthalten Überschuss nach § 39 Abs.3 Satz2 GemHVO= 0,00 EUR

4.165.981,16

972.816,39

+ Neue Haushaltsausgabereste

84.966,35

650.181,89

./. Abgang alter HH-Ausgabereste

0,00

15.466,13

./. Abgang alter Kassenausgabereste

- 430,97

0,00

Summe bereinigter

Soll-Ausgaben

4.251.378,48

1.607.532,15

 

 

 

Soll- Fehlbetrag

0

0

 

 

Kassenmäßiger Abschluss

 

Gesamtrechnungssoll

EUR

Ist - Beträge

EUR

Kassenreste

EUR

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Einnahmen

4.676.438,12

4.635.691,46

40.746,66

Ausgaben

4.589.540,03

4.616.519,87

- 26.979,84

Ist- Überschuss  /

Ist- Fehlbetrag

 

19.171,59

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Einnahmen

1.800.183,21

1.686.136,03

114.047,18

Ausgaben

1.090.966,36

1.092.076,25

- 1.109.89

Ist- Überschuss/

Ist- Fehlbetrag

 

594.059,78

 

 

r die festgestellten Haushaltsüberschreitungen

 

                                                        im Verwaltungshaushalt:              146.311,72  Euro

 

              dav. bereits genehmigte üpl./apl.                        107.158,82 €

              +Auflösung unechter Deckungskreis           31.521,54 €

 

 

                                                        im Vermögenshaushalt:              3.477,20  Euro

 

              dav. bereits genehmigte apl./üpl.                   2.184,98 €

 

wird die Notwendigkeit anerkannt

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Anlagen

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