Beschlussvorlage - VO/4/0488/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über die Feststellung und Ergänzungdes im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg/ Marienstraße in Schönberg nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Pelin Canik-Soguksu
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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24.11.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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06.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf zur Satzung über die Feststellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg/ Marienstraße in Schönberg nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wurde bereits beschlossen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden durchgeführt.
Der Vorhabenträger veränderte im Anschluss nochmals die Lage der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen auf seinen Eigentumsflächen. Der Ausgleich- und Ersatz soll nicht mehr zusammenhängend auf dem Flurstück 342/7 erfolgen. Der Vorhabenträger und Grundstückseigentümer beabsichtigt nunmehr, die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den zugehörigen Baugrundstücken zu veräußern. Daher werden diese direkt den zukünftigen Baugrundstücken zugeordnet, erfordern eine Überarbeitung der Bilanzierung und somit Anpassung des Entwurfs. Die Art des Ausgleichs- und Ersatz, Anlage einer Streuobstwiese, bleibt erhalten. Die hiervon nicht mehr betroffenen Flächen verbleiben in der Nutzung als Grünlandflächen. Die Sicherung des Ausgleichs erfolgt über Baulasteintragung.
Der überarbeitete Entwurf wird daher aus bodenschutzrechtlichen Gründen für eine verkürzte öffentliche Auslegung sowie Beteiligung betroffener Träger öffentlicher Belange empfohlen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der geänderte Entwurf zur Satzung über die Feststellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg/ Marienstraße in Schönberg nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der geänderte Entwurf zur Satzung über die Feststellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg/ Marienstraße in Schönberg nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Stadtvertretung bestimmt gemäß § 4a Abs. 3, Satz 2 und 3 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Darüber hinaus wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darüber zu informieren, welche Teile der Satzung eine Änderung erfahren haben. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme innerhalb der verkürzten Frist aufzufordern und über die verkürzte öffentliche Auslegung zu informieren.
4. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
