Beschlussvorlage - VO/4/0465/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Herrenwiekers Camp/ Krempelmoor" - Vorentwurf
hier: Aufforderungen zur Äußerung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Pelin Canik-Soguksu
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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22.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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15.11.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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06.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 01.09.2011 den Vorentwurf der 1. Änderung und Ergänzung des B- Planes Nr. 6 und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des B- Planes Nr. 6 gebilligt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 beabsichtigt die Gemeinde, eine festgesetzte Grünfläche (Ausgleichsfläche im Zusammenhang mit dem B- Plan Nr. 1, Flurstück 61/ 13 teilw.) zwischen den gewerblichen Bauflächen des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet an der ehemaligen Grenzübergangstelle Selmsdorf und des Bebauungsplanes Nr. 6 in eine gewerbliche Fläche umzuwidmen. Damit soll einem ansässigen Unternehmen im Norden des Teilgebietes 2 des Bebauungsplanes Nr. 6 die Möglichkeit gegeben werden, eine dringend erforderliche Betriebserweiterung umzusetzen.
Die Ausgleichsfläche wird an anderer Stelle ersetzt und bzgl. der zusätzlichen Versiegelung werden weitere Maßnahmen festgesetzt.
Die Stadt Schönberg wird hiermit um die Bekanntgabe der Hinweise und Anregungen sowie um Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis spätestens zum 12.10.2011 gebeten.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde davon aus, dass Ihre Belange nicht betroffen sind bzw. Anregungen nicht bestehen.
Gleichzeitig wird die Stadt Schönberg darüber informiert, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.10.2011 bis zum 24.10.2011, im Amt Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23921 Schönberg stattfindet.
