Beschlussvorlage - VO/4/0515/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadt Schönberg wurden gemäß Schreiben vom Ministeriumr Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Juni 2011 letztmalig mit dem Programmjahr 2011 Städtebaufördermittel bewilligt. Der erreichte Durchführungsstand im vergleich zu anderen Standorten und der verstärkte Rückgang Fördermittelansätze waren Anlass, die Gesamtmaßnahme aus der Förderung zu entlassen.

 

Mit den jetzt noch bewilligten Fördermitteln sollen begonnene Maßnahmen wie die Marienstraße und der Gehweg zum Oberteich umgestaltet werden.

Große Unterstützung erhalten auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, derzeit im Bereich des Marktes und in der August-Bebel-Straße.

 

Um weitere städtebauliche Maßnahmen noch zu finanzieren, ist es daher ratsam, dass die Stadt Schönberg die vorzeitige Erhebung der Ausgleichsmaßnahmen in den noch nicht begutachteten Bereichen des Sanierungsgebietes fortsetzt.

Vorteil für die Stadt Schönberg ist, dass sie die mit der vorzeitigen Ablöse verbundenen Einnahmen direkt nutzen kann, um die Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in Schönberg weiter zu finanzieren.

Kommt die Zahlung des Ausgleichsbetrages erst bei Aufhebung des Sanierungsgebietes, fällt der gesamte Betrag an das Land und kann nicht mehr in Schönberg eingesetzt werden.

 

Nach Rücksprachen mit dem Gutachterausschuss des Landkreises Nordwestmecklenburg nimmt die Erstellung des Gutachtens eine geraume Zeit in Anspruch. Derzeit wird das Gesamtgutachten von Dassow erstellt, sodass man davon ausgehen kann, dass entsprechend Rücksprache mit dem Gutachten für Schönberg bzw. deren Ergänzung bei Beauftragung voraussichtlich erst Ende diesen Jahres bzw. im nächsten Jahr zu rechnen ist.

Daher erscheint eine rechtzeitige Beauftragung des Gutachterausschusses als sinnvoll. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg beauftragt die EGS Entwicklungsgesellschaft mbH Schwerin als treuhänderischen Sanierungsträger den Gutachterausschuss des Landkreises NWM mit der Erstellung bzw. Überarbeitung der Gutachten r die Ermittlung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet kurzfristig zu beauftragen.

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Anlagen

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