Beschlussvorlage - VO/1/0467/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 05.09.2011 trat die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft. Durch die hierdurch entstandene neue Rechtslage ergab sich die Notwendigkeit der Überarbeitung der Hauptsatzung. In dem in der Anlage beigefügten Entwurf der neuen Hauptsatzung finden des Weiteren die ab dem 01.01.2012 verbindlich geltenden gesetzlichen Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) Beachtung. Im vorliegenden Entwurf der neuen Hauptsatzung wird außerdem auf die Bildung des Finanzausschusses verzichtet. Es wird empfohlen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses durch den Hauptausschuss übernommen werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die neue Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

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Anlagen

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