Beschlussvorlage - VO/1/0468/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Michael Heinze wurde am 07.06.2009 zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt Schönberg gewählt. Auf Grund von Einsprüchen gegen die Gültigkeit dieser Wahl beschloss die Stadtvertretung Schönberg am 11.03.2010 die Ungültigkeit der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Schönberg vom 07.06.2009 und ordnete eine Neuwahl an. Infolge dieses Beschlusses wurde am 23.03.2010 ein entsprechender Bescheid gefertigt und Herrn Heinze zugestellt. Gegen diesen Bescheid klagte Herr Heinze vor dem Verwaltungsgericht Schwerin. Im Ergebnis der Verhandlung wurde am 09.06.2010 folgendes Urteil verkündet: Die Beklagte (Stadtvertretung der Stadt Schönberg) wird unter Aufhebung des den Beschluss vom 11.03.2010 bekanntgebenden Bescheids des Beklagten (stellv. Bürgermeister der Stadt Schönberg) vom 23.03.2010 verpflichtet, die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Schönberg vom 07.06.2009 für gültig zu erklären. Am 19.07.2011 fasste die Stadtvertretung Schönberg den Beschluss, gegen das v.g. Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 09.06.2010 beim Oberverwaltungsgericht M-V einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat am 25.01.2012 beschlossen, die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 09.06.2011 abzulehnen. Dieser Beschluss wurde der Stadt Schönberg /Stadtvertretung über das Amt Schönberger Land per Post am 01.02.2012; vorab per Mail am 31.01.2012 zugeschickt. Mit der Ablehnung des Zulassungsantrages wird das angefochtene Urteil, die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Schönberg vom 07.06.2009 für gültig zu erklären, rechtskräftig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Aufhebung des den  Beschluss vom 11.03.2010 bekanntgebenden Bescheids vom 23.03.2010 zur Ungültigkeit der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Schönberg vom 07.06.2009 und erklärt die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Schönberg vom 07.06.2009 für gültig.

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