Beschlussvorlage - VO/1/0485/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 05.09.2011 trat die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Auf Grund der hierdurch entstandenen neuen Rechtslage ergab sich die Notwendigkeit der Überarbeitung der Hauptsatzung. In dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Hauptsatzung finden des Weiteren die ab dem 01.01.2012 verbindlich geltenden gesetzlichen Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) Beachtung.

Des Weiteren wird aufgrund der Größe der Gemeindevertretung (6 Mitglieder) vorgeschlagen, den Finanzausschuss in seiner Größe und Zusammensetzung zu verändern.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lockwisch beschließt die neue Hauptsatzung der Gemeinde Lockwisch.

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Anlagen

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