Beschlussvorlage - VO/1/0492/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen dem Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH als Träger der Einrichtung Kita „Die Kirchenmäuse“ in Schönberg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 14.02.2012 statt. Die Notwendigkeit der Verhandlung war durch das Auslaufen der Entgeltvereinbarung nach § 16 KiföG M-V zum 29.02.2012 gegeben. Die erhöhten Entgelte lassen sich durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und die allgemeinen Kostensteigerungen erklären.

 

Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

Platzkosten

Träger

 

 

 

 

 

Krippe

ganztags

787,97 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

540,17 €

 

Halbtags

416,26 €

 

Die Betriebserlaubnis ist für 18 Kinderkrippekinder ausgelegt.

 

2.

Einrichtung/

Betreuungsart

Platzkosten

Träger

 

 

 

 

 

Kiga

ganztags

460,30 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

346,40 €

 

halbtags

289,46 €

 

Die Betriebserlaubnis ist für 33 Kindergartenkinder ausgelegt.

 

 

Die Aufstellung der Kosten bei 50 % Wohnsitzanteile ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe sowie den Kindergarten der Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse in Schönberg ab 01.03.2012:

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Krippe

ganztags

261,49 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

193,08 €

 

halbtags

160,13 €

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Kiga

ganztags

163,15 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

135,20 €

 

halbtags

122,73 €

 

 

2.

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50%

Krippe

ganztags

261,49 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

193,08 €

 

halbtags

160,13 €

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

 

 

 

50 %

Kiga

ganztags

163,15 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

135,20 €

 

halbtags

122,73 €

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 1.200,- € Mehrausgaben für Wohnsitzanteile an die Diakonie (2012; 10 Monate)

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Anlagen

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