Beschlussvorlage - VO/1/0492/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) ab 01.03.2012
Hier: Kita "Die Kirchenmäuse" (Trägerschaft Diakonie)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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22.03.2012
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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20.03.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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27.03.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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03.04.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen dem Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH als Träger der Einrichtung Kita Die Kirchenmäuse in Schönberg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 14.02.2012 statt. Die Notwendigkeit der Verhandlung war durch das Auslaufen der Entgeltvereinbarung nach § 16 KiföG M-V zum 29.02.2012 gegeben. Die erhöhten Entgelte lassen sich durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und die allgemeinen Kostensteigerungen erklären.
Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:
1.
Einrichtung/ | Betreuungsart | Platzkosten |
Träger |
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Krippe | ganztags | 787,97 |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 540,17 |
| Halbtags | 416,26 |
Die Betriebserlaubnis ist für 18 Kinderkrippekinder ausgelegt.
2.
Einrichtung/ | Betreuungsart | Platzkosten |
Träger |
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Kiga | ganztags | 460,30 |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 346,40 |
| halbtags | 289,46 |
Die Betriebserlaubnis ist für 33 Kindergartenkinder ausgelegt.
Die Aufstellung der Kosten bei 50 % Wohnsitzanteile ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe sowie den Kindergarten der Kindertagesstätte Die Kirchenmäuse in Schönberg ab 01.03.2012:
1.
Einrichtung/ | Betreuungsart | Wohnsitz- |
Träger |
| gemeinde |
|
| 50% |
Krippe | ganztags | 261,49 |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 193,08 |
| halbtags | 160,13 |
Einrichtung/ | Betreuungsart | Wohnsitz- |
Träger |
| gemeinde |
|
| 50% |
Kiga | ganztags | 163,15 |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 135,20 |
| halbtags | 122,73 |
2.
Einrichtung/ | Betreuungsart | Elternbeitrag |
Träger |
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| 50% |
Krippe | ganztags | 261,49 |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 193,08 |
| halbtags | 160,13 |
Einrichtung/ | Betreuungsart | Elternbeitrag |
Träger |
|
|
|
| 50 % |
Kiga | ganztags | 163,15 |
Kirchenmäuse | Teilzeit | 135,20 |
| halbtags | 122,73 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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29 kB
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