Beschlussvorlage - VO/1/0467/2012-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 05.09.2011 trat die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft. Durch die hierdurch entstandene neue Rechtslage ergab sich die Notwendigkeit der Überarbeitung der Hauptsatzung. In dem in der Anlage beigefügten Entwurf der neuen Hauptsatzung finden des Weiteren die ab dem 01.01.2012 verbindlich geltenden gesetzlichen Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) Beachtung.

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.02.2011 mit dem Entwurf der neuen Hauptsatzung beschäftigt. Ein Beschlussauszug ist als Anlage beigefügt. Die Änderungsvorschläge aus der Hauptausschusssitzung wurden in den Entwurf der Hauptsatzung eingearbeitet.

 

Des Weiteren wurden seitens der Verwaltung folgende Änderungen in den Entwurf der Hauptsatzung eingearbeitet:

Im § 3 Abs. 2 wurde die Umschrift STADT SCHÖNBERG ergänzt mit LANDKREIS NORDWESTMECKLENBURG.

Im § 14 Bürgermeister wurde auf Anregung des Fachbereiches III der Abs. 5 ergänzt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die neue Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

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Anlagen

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