Beschlussvorlage - VO/1/0473/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 14.09.2009 wählte die Stadtvertretung Schönberg Herrn rn Stange zum Zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Schönberg. Am 31.01.2012 legte Herr Stange mit sofortiger Wirkung das Amt als Zweiter Stellvertretender Bürgermeister der Stadt Schönberg nieder.

Die Stadtvertretung Schönberg hat in ihrer Sitzung am 16.02.2012 dem Antrag von Herrn rn Stange auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 31.01.2012 sowie der Niederlegung des Amtes als Zweiter Stellvertreter des Bürgermeisters ebenfalls mit Wirkung vom 31.01.2012 zugestimmt.

 

Nunmehr besteht die Notwendigkeit der Wahl eines neuen Zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters. Er ist für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte (mind. 8) der Stimmen aller Stadtvertreter erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Bewerber erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur ein Bewerber zur Wahl stand. Bei zwei oder mehreren Bewerbern findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das in diesem Fall durch den rgermeisters zu ziehen ist.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg wählt Frau/Herrn ……………………. zur/zum Zweiten Stellvertreterin/Stellvertreter des Bürgermeisters.

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