Beschlussvorlage - VO/4/0550/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die Feststellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg / Marienstraße in Schönberg nach § 34 Abs. 4  Nr. 3 BauGB durchgeführt.

Nach einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, hier lediglich des Landkreises und des Wasser- und Bodenverbandes, erfolgt, um im Zusammenhang mit der Zuordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine entsprechende Regelung zur Rechtsklarheit zu schaffen.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bereits ausgewertet. Die Auswertung wird hier nochmals durchgeführt und um die zusätzlich eingegangenen Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens für die Stellungnahmen des Landkreises und des Wasser- und Bodenverbandes ergänzt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Abwägung eingegangener Stellungnahmen zur Satzung über die Feststellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg / Marienstraße in Schönberg, Satzung Teil 2 nach § 34 Abs. 4  Nr. 3 BauGB. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Abwägung wird gemäß tabellarischer Zusammenstellung beschlossen.

 

2.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Satzungsbeschluss über die Satzung über die Feststellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg / Marienstraße in Schönberg, Satzung Teil 2 nach § 34 Abs. 4  Nr. 3 BauGB.

 

3.      Aufgrund des Satzungsbeschlusses kann die Satzung über die Feststellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg / Marienstraße in Schönberg, Satzung Teil 2 nach § 34 Abs. 4  Nr. 3 BauGB  rechtsverbindlich bekannt gemacht werden.

 

4.      Danach ist die Satzung über die Feststellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg / Marienstraße in Schönberg, Satzung Teil 2 nach § 34 Abs. 4  Nr. 3 BauGB  auszufertigen und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung zu stellen.

 

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