Beschlussvorlage - VO/1/0512/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Betrieb und die Unterhaltung des Friedhofes in Schönberg als öffentliche Einrichtung werden geregelt durch den Vertrag vom 09.10.2001 zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde, der Stadt Schönberg und anderen Gemeinden.

 

Aufgrund dieses Vertrages wird das „Kuratorium Schönberg“ gebildet. Gemäß § 3 Abs. 2 entsendet die Stadt Schönberg den Bürgermeister und eine weitere vom Hauptausschuss benannte Person sowie einen Stellvertreter in das Kuratorium.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, folgenden Vertreter sowie Stellvertreter für das Kuratorium Friedhof Schönberg zu benennen:

 

 

 

Vertreter:                            ___________________________________________

 

Stellvertreter:                            ___________________________________________

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