Beschlussvorlage - VO/2/0230/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2012 kann ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Folglich ist gemäß § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt das Haushaltssicherungskonzept in der vorliegenden Fassung.

 

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