Beschlussvorlage - VO/3/0215/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lockwisch muss aufgrund der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (BrSchG) vom 3. Mai 2002 und des Urteils des OVG Greifswald geändert werden. Es ist bei der Gebührenerhebung eine hinreichende Kalkulation zugrunde zu legen.

 

Die neue Satzung wurde auf Grundlage einer Kalkulation erarbeitet und ist in der Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lockwisch beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lockwisch.

 

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lockwisch vom 24.06.1996 außer Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die neue Satzung ist es möglich, kostenpflichtige Einsätze abzurechnen und somit weitere Einnahmen zu erhalten.

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Anlagen

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