Beschlussvorlage - VO/2/0257/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kann ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so hat die Stadtvertretung gemäß § 43 III KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Darin ist der Zeitraum zu benennen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Es sind ferner Maßnahmen darzustellen, durch die der Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfes vermieden wird. Die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist auch Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung einer Fehlbetragszuweisung.

 

Ursächlich für den defizitären Haushalt 2012 sind die erstmaligen Einstellungen der Abschreibungen für das Vermögen der Stadt, Schullastenausgleich, Kreis- und Amtsumlage, aber auch die verminderten Zuweisungen aufgrund der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes M-V.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-/Finanzausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung Schönberg beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung.

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Anlagen

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