Beschlussvorlage - VO/1/0530/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Beteiligung der Gemeinde nach dem Kinderförderungsgesetz M-V (KiföG) ab dem 01.08.2012 für den Waldkindergarten in Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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17.07.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen dem Eschengarten e.V. als Träger der Einrichtung Waldkindergarten und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand im Umlaufverfahren statt. Die endgültige Kalkulation kam am 11.07.2012 beim Amt per E-Mail an. Der Bürgermeister als Vertreter für die Gemeinde Selmsdorf gibt sein Einverständnis per Unterschrift auf dem Protokoll der Verhandlung.
Im Waldkindergarten werden 18 Kinder in Teilzeit betreut.
Der Eschgarten e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:
Einrichtung/ | Betreuungs- | Platzkosten |
Träger | art |
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Waldkita Selmsdorf | Teilzeit | 359,57 |
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Die Aufstellung der Platzkosten sind der Anlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) ab dem 01.08.2012 wie folgt (50%):
1.
Einrichtung/ | Betreuungs- | WSA | bisheriger | Differenz |
Träger | art | 50% | WSA |
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Waldkita Selmsdorf | Teilzeit | 141,79 | 146,36 | -4,57 |
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Die Gemeinde Selmsdorf legt den Elternbeitrag ab dem 01.08.2012 wie folgt fest (50%):
2.
Einrichtung/ | Betreuungs- | Elternbeitrag | bisheriger | Differenz |
Träger | art | 50% | Elternbeitrag |
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Waldkita Selmsdorf | Teilzeit | 141,78 | 146,36 | -4,58 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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