Beschlussvorlage - VO/3/0243/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 08.10.2009 eine Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen erlassen.

 

Obwohl der Satzungstext bereits nach den Bestimmungen des neuen Kommunalabgabengesetzes gefertigt wurde, sind jetzt die nachfolgenden Änderungen notwendig.

 

Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern sowie die jüngste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Schwerin hat bemängelt, dass die Formulierung des § 2 – Beitragspflichtige der Satzung unscharf formuliert ist, so dass bei wörtlicher Auslegung auch Inhaber von sonstigen dinglichen Rechten (z. B. Nießbrauch) beitragspflichtig werden. Dies ist nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes nicht zulässig.

 

Ebenso hat das Verwaltungsgericht Greifswald bemängelt, dass die Formulierung der sog. Eckgrundstücksvergünstigung gleichheitswidrig sei.

 

Die Änderungssatzung berücksichtigt alle Mängel. Bei der Anwendung der Satzung für zukünftige Abrechnungen wird es keine abweichenden Ergebnisse geben. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es allerdings erforderlich die bemängelten Texte anzupassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, die Bestandteil des Beschlusses ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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