Beschlussvorlage - VO/4/0604/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Selmsdorf - Wohngebiet "Am Mühlenbruch"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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07.08.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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16.08.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 17.06.2010 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 Wohngebiet "Am Mühlenbruch" beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 16 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO im Nordosten von Selmsdorf, östlich der Kreuzung der Bundesstraßen B 104 und B 105, zu schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. Gleichzeitig behebt die Gemeinde einen erheblichen städtebaulichen Missstand am östlichen Ortseingang.
Der Vorentwurf des B-Planes wurde von der Gemeinde am 30.06.2011 gebilligt. Mit diesem Vorentwurf wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen wurden keine Stellungnahmen oder Hinweise abgegeben, die die Umsetzung des Planverhabens prinzipiell gefährden.
Nach der Billigung des Vorentwurfs hat die Planung aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen erhebliche Änderungen erfahren. So wuchs der Geltungsbereich von 10,1 ha auf 13,2 ha. Die geänderte Konzeption war in der Vergangenheit Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Abstimmungsgespräche. Der nun vorgelegte Entwurf ist geeignet, die städtebaulichen Ziele der Gemeinde zu erfüllen, die wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu beachten und die naturschutzfachlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 Wohngebiet "Am Mühlenbruch" der Gemeinde Selmsdorf und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu informieren.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
