Beschlussvorlage - VO/4/0636/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bauausschuss der Gemeinde Selmsdorf hat am 07. August 2012 den Entwurf des Landschaftsplanes diskutiert und der Gemeindevertretung zur Billigung empfohlen. In diesem Entwurf wurden die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde weitgehend berücksichtigt. Keine Berücksichtigung erfuhr der Hinweis der UNB, dass die Gemeinde auf die Ausweisung des Gewerbestandortes "Kurzstucken" zwischen der Ortslage Lauen und der B 104 verzichten solle. Die Gemeinde folgt der Einschätzung der Naturschutzbehörde nicht, dass diese Fläche Teil des sog. "Grünen Bandes" ist und somit wichtige Funktionen der Biotopvernetzung ausübt.

 

Die Unterlagen wurden aufgrund des erheblichen Umfanges 10-fach in CD-Form im Bauausschuss bereits übergeben.

Die Karte 12, der Entwurf des Landschaftsplanes, ist dieser Vorlage in A3 beigefügt. Die vollständigen Unterlagen sind zudem über das Amtsinformationssystem zu dieser Vorlage einsehbar. Ebenso liegen die vollständigen Unterlagen zur Einsicht im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV zur Einsicht bereit.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Entwurf des Landschaftsplanes der Gemeinde Selmsdorf, bestehend aus Text und Karten, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.              Der Entwurf des Landschaftsplanes ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist der Entwurf des Landschaftsplanes mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg abzustimmen.

 

3.              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen

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