Beschlussvorlage - VO/2/0268/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Betrieb der Photovoltaikanlage soll zunächst über die Stadtwerke Grevesmühlen abgewickelt werden. Die notwendige Buchhaltung hat direkt über die Gemeinde zu erfolgen. Verwaltungsseitig wurden die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung gem. § 68 KV M-V geprüft. Favorisiert wird der Betrieb gewerblicher Art gem. § 4 Körperschaftssteuergesetz, da der Verwaltungsaufwand bedeutend geringer ist, als bei der Bildung eines Eigenbetriebes; hier würde es sich um ein Sondervermögen gem. § 64 KV M-V handeln. Aus steuerlicher Sicht bestehen keine Unterschiede zwischen einem BgA und einem Eigenbetrieb. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 03.09.2012 dieser Verfahrensweise zugestimmt, da die Bildung und die Verwaltung von Sondervermögen mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die Photovoltaikanlage als Betrieb gewerblicher Art gem. § 4 KStG zu führen.

 

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