Beschlussvorlage - VO/4/0637/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Selmsdorf beabsichtigt den Umbau des Bolzplatzes am Sportplatz Selmsdorf zu einem Kunstrasen-Kleinsportfeld.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 „Wohngebiet am Sandberg“ der Gemeinde Selmsdorf auf einer Fläche mit der ausgewiesenen Festsetzung als Sondergebiet Sporthalle.

 

Damit widerspricht die Errichtung eines Kunstrasen - Kleinsportfeldes den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

r die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Kunstrasen-Kleinspielfeldes beabsichtigt nun die Gemeinde Selmsdorf die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wohngebiet am Sandberg“.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" der Gemeinde Selmsdorf, begrenzt im Norden durch die Kreisstraße 1 Selmsdorf – Lüdersdorf, im Osten durch die Verkehrs- und Wohnbauflächen des Bebauungsplanes Nr. 10 "Flöhkamp" sowie im Süden und Osten durch Ackerflächen, soll gemäß §§ 2 und 8 BauGB die Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 aufgestellt werden.

 

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung bzw. für die planungsrechtliche Sicherung eines Kleinfeld-Sportplatzes geschaffen werden. Die Gemeinde beabsichtigt, das innerhalb des "SO-Sporthalle" befindliche Spielfeld mit einem Kunstrasen zu versehen. Dazu ist Baurecht für die beabsichtigte Nutzung zu schaffen. Das bestehende Baugebiet "SO-Sporthalle" soll in ein SO-Gebiet mit der Bezeichnung "Kleinfeld-Sportplatz" umgewidmet werden.

 

Im Aufstellungsverfahren sind insbesondere immissionsschutzrechtliche Belange zu prüfen. In Abhängigkeit von den gutachterlichen Aussagen sollen der konkrete Standort sowie festzusetzende Schallschutzmaßnahmen bestimmt werden. Dabei ist der Schutz der vorhandenen Wohnbauflächen vor unzulässigen Immissionsbelastungen zu berücksichtigen.

 

3.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Honararkosten trägt die Gemeinde Selmsdorf.

Die Mittel sind im Haushalt 2012/13 zu berücksichtigen.

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Anlagen

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