Beschlussvorlage - VO/4/0638/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 05.11.2008 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 15 "Windpark Selmsdorf" beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 09.08.2010 bis zum 10.09.2010 statt. Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 12.04.2012 gebilligt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat die Darstellungen des Bebauungsplanes in das aktuelle Regionale Raumentwicklungsprogramm übernommen. Der Bebauungsplan ist somit mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der               sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit               vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-              lange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorge-              bracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung               vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen be-              schließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf den Bebauungsplan Nr. 15 als               Satzung.

 

4.              Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 15 wird gebilligt.

 

5.              r den Bebauungsplan Nr. 15 ist bei der zuständigen Stelle die Genehmigung zu beantragen und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 nach Vorliegen der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

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