Beschlussvorlage - VO/4/0650/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 16.08.2012 den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 10.09.2012 bis zum 11.10.2012 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt.
Mit Ausnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg wurden von Seiten der Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer Änderung der im Vorentwurf dargestellten Flächen geführt haben. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Das Amt für Raumordnung weist in seiner Stellungnahme vom 17.09.12 darauf hin, dass sich die Gemeinde im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 16 sowie der Aufstellung der 8. Änderung des F-Planes kritisch mit den Wohnbauflächen sowohl auf verbindlicher, als auch auf vorbereitender Bauleitplanungsebene auseinandergesetzt hat. Die noch freien Wohnbauflächen in allen Ortsteilen der Gemeinde (mit Ausnahme der Flächen des B-Planes Nr. 16) beinhalten ein Potential von ca. 40 Wohneinheiten. Ein wesentlicher Teil davon befindet sich in einem Bereich östlich der Ernst-Thälmann-Straße, westlich der B 104 und südlich der Straße der Freiheit in Selmsdorf. Um die Belange der Wohnbaulandentwicklung auch gegenüber den Nachbargemeinden zu berücksichtigen, hat die Gemeinde während der 8. Änderung des F-Planes erklärt, in der 9. Änderung einen Teil dieser dargestellten Wohnbaufläche zurückzunehmen. Der nun vorliegende Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde daher um die Darstellung dieser Flächenrücknahme erweitert. Die bisherigen Wohnbauflächen sollen künftig als Grünflächen dargestellt und im Rahmen von künftigen Bebauungsplänen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dienen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2) Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3) Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4) Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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