Beschlussvorlage - VO/1/0590/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kultur und Dorfentwicklung hat in seiner Sitzung am 18.10.2012 empfohlen, für den Neujahrsempfang 2013 2.500 € in den Haushalt 2013 einzustellen.

 

Gemäß § 51 Abs. 1 KV M-V hat der Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf für den Gesamthaushalt 2012 am 22. November 2012 eine hauswirtschaftliche Sperre verhängt. Diese gilt bis zum 31.12.2012 und wird sodann durch die Vorschriften der Interimswirtschaft im Jahr 2013 abgelöst. Damit ist die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, zu denen die Gemeinde nicht vertraglich bzw. gesetzlich verpflichtet ist, gesperrt.

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft dürfen Aufwendungen und Auszahlungen nur geleistet werden, zur deren Leistung die Gemeinde gesetzlich oder bei Beginn des Haushaltsjahres vertraglich verpflichtet ist.

 

Die Ausrichtung eines Neujahrsempfanges stellt im Sinne der KV M-V keine gesetzliche bzw. vertragliche Verpflichtung dar.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf führt im Jahr 2013 keinen Neujahrsempfang durch.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einsparung von ca. 2.500 € im Jahr 2013.

Loading...