Beschlussvorlage - VO/2/0282/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 28. Oktober 2010 die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine beschlossen. Die Satzung ist am 24. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Am 1. März diesen Jahres hat die Gemeindevertretung dann die Aufhebungssatzung zur Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine beschlossen. Die Aufhebungssatzung ist seit dem 24. April 2012 in Kraft.

 

Aufgrund der prekären Haushaltssituation der Gemeinde Selmsdorf wird nunmehr vorgeschlagen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erneut zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die Aufhebungssatzung zur Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes vom 5. April 2012 aufzuheben.

 

2.   Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

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Anlagen

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