Beschlussvorlage - VO/1/0592/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „the Kollwitz“ e.V. Rehna (JHZ) als Träger der Einrichtungen in der Gemeinde Selmsdorf und dem Landkreis Nordwestmecklenburg findet am 11.12.2012 statt.

In einer Vorbesprechung mit dem JHZ unter Beteiligung des Bürgermeisters wurden die Gründe für die neuen Entgelte genannt:

- Tariferhöhung im Bereich der Personalkosten

- Personalschlüsselumstellungen im Krippen- und Kindergartenbereich

- Kosten- und Stundenerhöhungen der Reinigungsfirma

 

Die ermittelten Zahlen gelten vorbehaltlich der Verhandlung am 11.12.2012 und sind so übernommen worden, wie das JHZ die Kalkulationen beim Landkreis eingereicht hat.

 

Das Jugendhilfezentrum „the Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platz-

Träger

art

Kosten in €

 

 

 

Krippe

ganztags

760,01

Selmsdorf

Teilzeit

491,19

 

halbtags

356,79

 

 

 

Kiga

ganztags

386,11

Selmsdorf

Teilzeit

266,74

 

halbtags

207,05

 

 

 

Hort

ganztags

266,76

Selmsdorf

Teilzeit

175,49

 

In der Anlage befinden sich die errechneten Elternbeiträge nebst Wohnsitzanteile gemäß der gesetzlichen 50 %-Variante.

Gemäß § 51 Abs. 1 KV M-V hat der Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf für den Gesamthaushalt 2012 am 22. November 2012 eine hauswirtschaftliche Sperre verhängt. Diese gilt bis zum 31.12.2012 und wird sodann durch die Vorschriften der Interimswirtschaft im Jahr 2013 abgelöst. Damit ist die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, zu denen die Gemeinde nicht vertraglich bzw. gesetzlich verpflichtet ist, gesperrt.

Gemäß § 20 KiföG M-V hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in Höhe von mindestens 50 % zu tragen, sofern dieser nicht durch das Land und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt ist. Die gesetzliche Verpflichtung liegt daher bei 50 % der nicht gedeckten Platzkosten.

Eine, wie bisher praktizierte Kostenverteilung von 56% Gemeinde und 44 % Eltern, ist nach der aktuellen haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht möglich. Die Übernahme der Wohnsitzanteile über 50 % hinaus stellt eine freiwillige Leistung dar.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt die in der Anlage aufgeführten Platzkosten nebst Wohnsitzanteile und Elternbeiträge nach der gesetzlichen 50%-Variante für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.01.2013 vorbehaltlich der Verhandlung zwischen dem Landkreis und dem JHZ am 11.12.2012. Sollten sich bei diesem Termin Änderungen in den Platzkosten ergeben, wird eine automatische Angleichung an die 50%-Variante vorgenommen.

 

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Anlagen

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