Beschlussvorlage - VO/1/0594/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung von Beschlüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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31.01.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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17.01.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 51 Abs. 1 KV M-V hat der Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf für den Gesamthaushalt 2012 am 22. November 2012 eine hauswirtschaftliche Sperre verhängt. Diese gilt bis zum 31.12.2012 und wird sodann durch die Vorschriften der Interimswirtschaft im Jahr 2013 abgelöst. Damit ist die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, zu denen die Gemeinde nicht vertraglich bzw. gesetzlich verpflichtet ist, gesperrt.
Unter diesen Umständen gilt es die im Beschlussvorschlag aufgeführten freiwilligen Leistungen bzw. Ausgaben zu überprüfen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt folgende Beschlüsse mit Bezug einer freiwilligen Leistung abzuheben:
Nr. Bezeichnung finanzielle Auswirkungen Zeitpunkt
Jahresergebnis 2012
(mit Stand 28.11.2012)
1. Begrüßungsgeld 250,- / Kind ab sofort
4.250,- (Ansatz: 7.000,-)
2. Essensgeldzuschuss 0,50 pro Mittagessen / Kind 31.12.2012
ca. 30.000,- (Ansatz ca. 32.000 )
3. Schultütengeld 75,- / Kind ab sofort
2.775,- (Ansatz 4.000,- )
4. Klassenfahrten 4.500 für die 4. Klassen 31.12.2012
6.500 für die 5. und 6. Klasse
4 Kl.: ca. 4.500 ,-
5./6. Kl.: ca. 5.450,-
5. Trinkmilchversorgung:1 Getränk / Kind 31.12.2012
6.280,- (Ansatz: ca. 8.500,- )
