Beschlussvorlage - VO/4/0673/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Selmsdorf erarbeitet mit den Satzungen über den Bebauungsplan Nr. 16 "Wohngebiet Mühlenbruch" sowie Nr. 20 „Lebensmittelmarkt Selmsdorf“ zwei Satzungen, die mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde übereinstimmen, jedoch teilweise von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abweichen.

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 BauGB zu entsprechen, wurde daher die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hatte bereits in ihrer Sitzung am 30.09.2009 den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Aufgrund von veränderten Planungszielen wurde dieser am 15.12.2011 sowie am 16.08.2012 erneut gefasst. Am 16.08.2012 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 10.09.2012 bis zum 11.10.2012 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden frühzeitig an der Planung beteiligt.

Aufgrund der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung wurde das Plangebiet mit dem Entwurf um einen weiteren Geltungsbereich ergänzt. Am 08.11.2012 wurde der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Gemeindevertretung gebilligt und für die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 10.12.2012 bis zum 10.01.2013 statt. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft. Durch die Prüfung ergaben sich geringfügige Ergänzungen in den Planunterlagen. Nunmehr können der Abwägungsbeschluss sowie der abschließende Feststellungsbeschluss gefasst werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.   Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-              lange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwä-              gungsergebnis mitzuteilen.

3.              Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der               vorliegenden Fassung.

4.              Die Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes die               Genehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Nordwestmecklen-              burg einzuholen. Die Erteilung der Genehmigung ist entsprechend der Hauptsatzung der               Gemeinde Selmsdorf ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen

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