Beschlussvorlage - VO/2/0288/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Hauptausschuss am 17.01.2013 wurde über eine Anpassung der Grundsteuern beraten.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) liegt derzeit bei 280 % und damit im Landesdurchschnitt. Eine Erhöhung auf 320 % würde Mehreinnahmen in Höhe von 3.255 € bedeuten; eine Erhöhung auf 350 % Mehreinnahmen inhe von 5.696 €.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt derzeit bei 300 % und damit erheblich unter dem durchschnittlichen Hebesatz vom 340,15 %; durch eine Erhöhung auf 340 % nnten Mehreinnahmen von 27.600 € erzielt werden.

Übersichten über die Beträge für Hundesteuern der Amtsbereiche Schönberger Land, Klützer Winkel und Grevesmühlen-Land liegt als Anlage bei.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

1.      den Hebesatzr die Grundsteuer A

a)      auf 320 %

b)      auf 350 %

anzuheben.

 

2.      den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 340 % anzuheben.

 

3.      die Hundesteuer wie folgt festzulegen:

1. Hund                                     €

2. Hund                                      €

3. u. weitere Hunde                          €

1. gefährlicher Hund                         €

2. gefährlicher Hund                          €

3. u. weitere gefähr. Hunde                    €

 

Die Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 17.05.2001 wird zur nächsten Gemeindvertretung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehreinnahmen – wie im Sachverhalt erläutert - werden im Haushalt 2013 unter dem Produkt 61100 dargestellt.

 

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