Beschlussvorlage - VO/2/0288/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung von Grundsteuern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
31.01.2013
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Hauptausschuss am 17.01.2013 wurde über eine Anpassung der Grundsteuern beraten.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) liegt derzeit bei 280 % und damit im Landesdurchschnitt. Eine Erhöhung auf 320 % würde Mehreinnahmen in Höhe von 3.255 bedeuten; eine Erhöhung auf 350 % Mehreinnahmen in Höhe von 5.696 .
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt derzeit bei 300 % und damit erheblich unter dem durchschnittlichen Hebesatz vom 340,15 %; durch eine Erhöhung auf 340 % könnten Mehreinnahmen von 27.600 erzielt werden.
Übersichten über die Beträge für Hundesteuern der Amtsbereiche Schönberger Land, Klützer Winkel und Grevesmühlen-Land liegt als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. den Hebesatz für die Grundsteuer A
a) auf 320 %
b) auf 350 %
anzuheben.
2. den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 340 % anzuheben.
3. die Hundesteuer wie folgt festzulegen:
1. Hund
2. Hund
3. u. weitere Hunde
1. gefährlicher Hund
2. gefährlicher Hund
3. u. weitere gefähr. Hunde
Die Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 17.05.2001 wird zur nächsten Gemeindvertretung vorgelegt.
