Beschlussvorlage - VO/3/0288/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz können Gemeinden Straßennamen vergeben.

 

Im Ortsteil Zarnewenz der Gemeinde Selmsdorf gibt es zum jetzigen Zeitpunkt die Dorfstraße in zwei Straßenzügen.

Da hier kürzlich der Rettungswagen benötigt wurde und die angegebene Hausnummer nicht gefunden hat, ist es dringend notwendig, den Teil der Dorfstraße umzubenennen, der zum Wald hinhrt. Von der Umbenennungren die Hausnummern 18,19 und 20 betroffen. Dies können Sie auch der Flurkarte entnehmen, die als Anlage beigefügt ist. Vorgeschlagen wurde hier, die Straße in Waldweg umzubenennen.

Es muss dringend gewährleistet werden, dass im Rettungsfall, die betreffenden Personen sofort gefunden werden und somit lebensrettende Zeit nicht sinnlos verloren geht.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, den der Teil der Dorfstraße die zum Wald hinführt in_______________ umzubenennen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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