Beschlussvorlage - VO/2/0304/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2013 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2013 wurde ferner entsprechend der Anmeldungen der Fachämter aufgestellt; der Haushalt wurden in den entsprechenden Fachausschüssen beraten. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kreisumlage von 42,17% auf voraussichtlich 45,17% steigen wird. Der Finanzausschuss hat sich jedoch einvernehmlich dafür ausgesprochen, dass bei der Haushaltsplanung 2013 die Umlage von 42,17 % anzuwenden ist, da es noch keine offizielle Bestätigung über eine Erhöhung der Kreisumlage gibt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Haushaltssatzung 2013 nebst Anlagen gemäß GemHVO.

 

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