Beschlussvorlage - VO/1/0615/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen:

 

Sachspende:

 

1.

Spender: Herr Andreas Aurich, Hauptstraße 27, 23923 Palingen

Leistung: Einrichten eines gebrauchten PCs sowie Reparatur eines Laptops

Wert: 210,00 € (ohne MwSt. ausgewiesen)

Datum: 05.02.2013

Einrichtung: Jungendclub Schönberg (Frau Kielblock hat den Empfang quittiert)

 

2.

Spender: Bosch Service Lau GmbH & Co. KG

Leistung: Vermietung von Fahrzeugen

Wert (brutto): 100,01 €

Datum: 11.02.2013

Einrichtung: Jungendclub Schönberg:              07.02.2013 Fahrt ins Wonnemar; Wismar

                                                                                    11.02.2013 Fahrt zum Bowling; Lübeck

(Frau Kielblock hat den Empfang quittiert)

 

Die Rechnungen zu 1. und 2. liegen dem Amt vor.

 

Geldspende:

Spender: Euroimmun AG

Wert: 500,- €

Datum: 20.12.2012

Einrichtung: Regionale Schule mit Grundschule Schönberg

Verwendungszweck: Projekt Konfliktbewältigung Klasse 2b

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss Schönberg beschließt, die im Sachverhalt aufgeführten Sach- und Geldspenden anzunehmen.

 

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