Beschlussvorlage - VO/1/0615/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.02.2013
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 . Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen:
Sachspende:
1.
Spender: Herr Andreas Aurich, Hauptstraße 27, 23923 Palingen
Leistung: Einrichten eines gebrauchten PCs sowie Reparatur eines Laptops
Wert: 210,00 (ohne MwSt. ausgewiesen)
Datum: 05.02.2013
Einrichtung: Jungendclub Schönberg (Frau Kielblock hat den Empfang quittiert)
2.
Spender: Bosch Service Lau GmbH & Co. KG
Leistung: Vermietung von Fahrzeugen
Wert (brutto): 100,01
Datum: 11.02.2013
Einrichtung: Jungendclub Schönberg: 07.02.2013 Fahrt ins Wonnemar; Wismar
11.02.2013 Fahrt zum Bowling; Lübeck
(Frau Kielblock hat den Empfang quittiert)
Die Rechnungen zu 1. und 2. liegen dem Amt vor.
Geldspende:
Spender: Euroimmun AG
Wert: 500,-
Datum: 20.12.2012
Einrichtung: Regionale Schule mit Grundschule Schönberg
Verwendungszweck: Projekt Konfliktbewältigung Klasse 2b
