Beschlussvorlage - VO/1/0620/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 31.01.2013 unter dem TOP 14 den Beschluss, einen Essensgeldzuschuss i. H. v. 0,50 € pro Mittagessen / Kind zu gewähren, der bisherige Essensgeldzuschuss rde dadurch beibehalten.

Die Gemeinde unterliegt derzeit den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung und muss zudem ihre im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Konsolidierungsbehungen konsequent fortsetzen.

Der Beschluss vom 31.01.2013 zur Gewährung eines Essensgeldzuschusses steht dem entgegen und verstößt gegen geltendes Recht. Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat der Bürgermeister einem rechtswidrigen Beschluss zu widersprechen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf legte fristgemäß Widerspruch gegen den in Rede stehenden Beschluss vom 31.01.2013 ein. Der schriftliche Widerspruch des Bürgermeisters ist mit einer Begründung versehen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Die Gemeindevertretung muss nunmehr in der nächsten Sitzung über diese Angelegenheit beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)        Da der Widerspruch des Bürgermeisters gegen den unter TOP 14 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 31.01.2013 gefassten Beschluss zum Elterngeldzuschuss fristgemäß und schriftlich mit Begründung eingelegt wurde, beschließt die Gemeindevertretung, dass dieser Widerspruch zulässig ist.

 

b)        Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 KV M-V erneut über folgende Angelegenheit (nochmalige Abstimmung zu folgendem Beschlussvorschlag):

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt folgenden Beschluss mit Bezug einer freiwilligen Leistung aufzuheben:

 

Bezeichnung

finanzielle Auswirkungen

Jahresergebnis 2012

(mit Stand 28.11.2012)

Zeitpunkt

Essensgeldzuschuss

0,50 € pro Mittagessen / Kind

ca. 30.000,- € (Ansatz ca. 32.000 €)

30.04.2013

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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