Beschlussvorlage - VO/2/0314/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 30.09.2010 zugunsten der stag STADTBAU GmbH einen Kontokorrentkredit in Höhe von 700.000 € beschlossen. Dieser wurde am 04.11.2010 durch den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg genehmigt. Aus dem vorgelegten  Sachstandsbericht Nr. 2 (Jan. 2013), der Kostenschätzung und Verkaufsliste zur treuhänderischen Durchführung von Grunderwerb, Erschließung und Veräußerung  „Wohngebiet Am Mühlenbruch“ und „Lebensmittelmarkt“ ergibt sich, dass eine Erhöhung des Kotokorrentkredites um 1.200.000 € notwendig wird. Der Landkreis hat bereits signalisiert, dass die beabsichtigte Erhöhung rechtsaufsichtlich genehmigt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt zur treuhänderischen Durchführung von Grunderwerb, Erschließung und Veräußerung „Wohngebiet Am Mühlenbruch“ und „Lebensmittelmarkt“ die Erhöhung des bestehenden Kontokorrentkredites in Höhe von 700.000 € um 1.200.000 € auf 1.900.000 € bei der Sparkasse Mecklenburg Nordwest, Wismar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erschließungsmaßnahme bringt eine bedeutende Entwicklung für die Gemeinde Selmsdorf und ist wirtschaftlich tragfähig, ohne den Haushalt 2013 oder die nachfolgenden Haushalte zu belasten. Ab 2015 werden Zuführungen zum gemeindlichen Haushalt erwartet.

 

 

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