Beschlussvorlage - VO/3/0290/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Schönberg am 01. Februar 2013 wurde der Kamerad Jörn Stange zum Gemeindewehrführer gewählt.

 

Nach § 4 der Verordnung über die Laufbahn, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werksfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung – FwLaufbDgrAusbVO M-V) vom 27. August 2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. November 2009, werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Kameraden Jörn Stange zum Gemeindewehrführer der Stadt Schönberg für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) zu und ernennt ihn zum Ehrenbeamten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2013 der Stadt Schönberg ist die Aufwandsentschädigung des Gemeindewehrführers eingestellt.

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