Beschlussvorlage - VO/1/0617/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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28.02.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 , ab 1.000 entscheidet die Stadtvertretung.
Geldspende:
Spender: Verein Unternehmen für Schönberg e.V.
Wert: 1.450,--
Datum: 29.08.2012
Einrichtung: Freiwillige Feuerwehr Schönberg, Jugendfeuerwehr
Verwendungszweck: Besuch Wonnemar Wismar
Hansa Park Sierksdorf,
Kinobesuch in Bad Schwartau,
Jugendcamp in Grömitz,
Zeltlager anlässlich. 20 Jahre Jugendfeuerwehr,
Weihnachtsfeier mit Bohlen in Hülshorst
