Beschlussvorlage - VO/1/0617/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €, ab 1.000 € entscheidet die Stadtvertretung.

 

Geldspende:

Spender: Verein Unternehmen für Schönberg e.V.

Wert: 1.450,-- €

Datum: 29.08.2012

Einrichtung: Freiwillige Feuerwehr Schönberg, Jugendfeuerwehr

Verwendungszweck:              Besuch Wonnemar Wismar

Hansa Park Sierksdorf,

Kinobesuch in Bad Schwartau,

Jugendcamp in Grömitz,

Zeltlager anlässlich. 20 Jahre Jugendfeuerwehr,

Weihnachtsfeier mit Bohlen in Hülshorst

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die im Sachverhalt aufgeführten Geldspenden für die Freiwillige Feuerwehr Schönberg, Jugendfeuerwehr und für die Freiwillige Feuerwehr Schönberg, Wettkampfgruppe anzunehmen.

Loading...