Beschlussvorlage - VO/1/0569/2012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2013 finden die Wahlen der Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 statt. Die Städte und Gemeinden werden in die Wahlvorbereitung einbezogen. Hierzu sind durch alle Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen, in denen je nach Größe der Gemeinde eine bestimmte Anzahl von Personen, die sich für das Schöffenamt bewerben, benannt wird. Durch die Gemeinde Lockwisch ist ein namentlicher Vorschlag für die Wahl als Schöffe einzubringen. Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ist für den Beschluss zur Aufnahme eines Bewerbers in die Vorschlagsliste der Schöffen die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der lfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Frau/Herr ………………….., wohnhaft in ……………….. hat sich um das Ehrenamt als Schöffe für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen beworben. Die Gemeindevertretung sollte nunmehr den Beschluss fassen, Frau/Herrn ………………… in die Vorschlagsliste der Schöffen der Gemeinde Lockwisch aufzunehmen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lockwisch beschließt, in Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 Frau/Herrn …………………… in die Vorschlagsliste der Schöffen der Gemeinde Lockwisch aufzunehmen.

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