Beschlussvorlage - VO/4/0707/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst stellt den VE Plan Nr. 1 „Ferienhof Elmenhorst“, Dorfstraße 65 auf und hat am 11.12.2012 den Aufstellungsbeschluss für diese Planung gefasst.

Planungsziel ist es, die ehemalige Hofstelle zu einem Ferienhof zu entwickeln. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ostseeküste, fußufig ca. 1,5 km entfernt. Die Investoren beabsichtigen die alte Bausubstanz zu Ferienwohnungen (ca. 8 Einheiten) in Kombination mit Wohnmobilstellplätzen (20 STP insgesamt) umzunutzen. Im Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung (Hofcafe, Mosterei, Erdkeller) des Grundstücks r den Lebensunterhalt ist für die Investoren eine Wohnung auf dem Hof zugelassen.

Die Flächen sind teilweise im wirksamen Flächennutzungsplan von 2001 als Sondergebiet Camping dargestellt. Die Änderungen werden als nicht erheblich eingestuft. Erforderliche Anpassungen erfolgen mit anderen Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Weitere Details sind den vorliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

 

Die Stadt Dassow wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung als Nachbargemeinde um Abgabe von Anregungen, Bedenken oder Hinweisen bis spätestens zum 08.04.2013 aufgefordert.

 

Gleichzeitig wird die Stadt Dassow darüber informiert, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Planung in der Zeit vom 05.03.2013 – 08.04.2013 im Bauamt des Amtes Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz stattfindet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow wird mit dem vorliegenden Exemplar im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung als Nachbargemeinde zur Abgabe von Anregungen und/ oder Bedenken aufgefordert. Sie hat das Vorhaben geprüft und begrüßt grundsätzlich die Nachnutzung der ehemaligen Hofstelle.

Gleichzeitig bittet die Stadt Dassow um Information bzw. Prüfung, inwieweit das Vorhaben Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „ste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave“ (DE 2031-301) hat.

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