Beschlussvorlage - VO/3/0295/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden Straßenamen vergeben. Mit Erschließung entsteht die Notwendigkeit der im Plangebiet befindlichen Straßen Namen zu geben.

 

Aufgrund eines mit der E.ON edis geführten Telefonats benötigen sie, zum Bau eines Trafohäuschens, einen konkreten Straßenamen für das B-Plangebiet Nr. 16 „Am Mühlenbruch“.

Durch den frühzeitigen Baubeginn seitens der E.ON edis (noch im März), ist die Vergabe der/ des Straßennamen (s) zwingend erforderlich und bedarf keinen Aufschub. Der sich in der Anlage befindliche Lageplan, verdeutlicht die zu benennende Straße. Als Vorschlag könnte die Planstraße C „Am Mühlenbruch“ benannt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, den Planstraßen folgenden Namen __________________ zu geben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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