Beschlussvorlage - VO/3/0295/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Straßennamen im B-Plangebiet Nr. 16 "Am Mühlenbruch"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christina Langer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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14.03.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden Straßenamen vergeben. Mit Erschließung entsteht die Notwendigkeit der im Plangebiet befindlichen Straßen Namen zu geben.
Aufgrund eines mit der E.ON edis geführten Telefonats benötigen sie, zum Bau eines Trafohäuschens, einen konkreten Straßenamen für das B-Plangebiet Nr. 16 Am Mühlenbruch.
Durch den frühzeitigen Baubeginn seitens der E.ON edis (noch im März), ist die Vergabe der/ des Straßennamen (s) zwingend erforderlich und bedarf keinen Aufschub. Der sich in der Anlage befindliche Lageplan, verdeutlicht die zu benennende Straße. Als Vorschlag könnte die Planstraße C Am Mühlenbruch benannt werden.
