Beschlussvorlage - VO/2/0330/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2013 kann ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden.

Gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 1. Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept.

 

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Anlagen

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