Beschlussvorlage - VO/4/0722/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17.2 der Gemeinde Kalkhorst für das Gebiet zwischen Lindenstraße und 1. Allee in Groß Schwansee
hier: Beteiligung als Nachbargemeinde mit dem Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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29.04.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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15.05.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst hat auf ihrer Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Mai 2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17.2 gefasst und mit Beschluss vom 12.02.2013 den Vorentwurf gebilligt und für das frühzeitige Beteiligungsverfahren bestimmt.
Das vollständige Beteiligungsexemplar zum Vorentwurf ist in der Anlage beigefügt. Eine Zusammenfassung wesentlicher Inhalte entspricht dem Sachverhalt aus der Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 17.1 der Gemeinde Kalkhorst.
Auch hier wird die Stadt Dassow mit dem Vorentwurf frühzeitig am Aufstellungsverfahren als Nachbargemeinde beteiligt und um Äußerung, insbesondere auch zu Umfang und Detailierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange innerhalb eines Monats gebeten.
Gleichzeitig wird die Stadt Dassow informiert, dass der Bebauungsplan Nr. 17.2 der Gemeinde Kalkhorst in der Zeit vom 11.04.2013 bis zum 13.05.2013 öffentlich zur Einsichtnahme im Bauamt des Amtes Klützer Winkel in 23948 Klütz, Schloßstraße 1, während der Dienstzeiten ausliegt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Dassow nimmt die Planungsabsichten aus dem Bebauungsplan Nr. 17.2 der Gemeinde Kalkhorst für das Gebiet zwischen Lindenstraße und 1. Allee in Groß Schwansee zur Kenntnis.
Gleichzeitig bittet die Stadtvertretung darauf zu achten, dass der Stadt Dassow aus planungsrechtlicher Sicht keine nachteiligen Wirkungen aufgrund umweltrechtlicher Belange entstehen.
Die im Umweltbericht beschriebenen nicht nachteiligen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet DE 2031-301 sind nachzuweisen.
Um weitere Beteiligung im Rahmen des Verfahrens sowie Mitteilung über die Behandlung der Äußerungen wird gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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2
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(wie Dokument)
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26,4 MB
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