Beschlussvorlage - VO/1/0636/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Umsetzung des zwischen den Gemeinden Börzow, Mallentin und Papenhusen am 18.12.2012 geschlossenen Gebietsänderungsvertrages zur Auflösung der jetzigen Gemeinden und Bildung einer neuen Gemeinde mit Ablauf des Tages vor der Kommunalwahl im Jahr 2014 ist eine Ämtergrenzenänderung zwischen den Ämtern Grevesmühlen-Land und Schönberger Land um das Gebiet der bisherigen Gemeinde Papenhusen verbunden. Dazu vereinbarten die vertragsschließenden Gemeinden vorbehaltlich der vom Ministerium für Inneres und Sport zu treffenden Entscheidung die Zugehörigkeit der neuen Gemeinde zum Amt Grevesmühlen-Land.

Um eine frühzeitige und reibungslose Vorbereitung dieser Fusion aus der Sicht der Ämter als Träger der öffentlichen Verwaltung gewährleisten zu können, haben die beteiligten Ämter, das Amt Grevesmühlen-Land mit Beschluss vom 21.03.2013 und das Amt Schönberger Land mit Beschluss vom 25.02.2013, vereinbart, diesen Ämterwechsel bereits zum 01.01.2014 beim Landesverordnungsgeber zu beantragen.

 

Mit dem Wechsel der Gemeinde Papenhusen zum Amt Grevesmühlen-Land verringert sich die Einwohnerzahl des Amtes um ca. 330. Ferner verringert sich die Fläche des Amtes um das Gebiet der Gemeinde Papenhusen (13,83 km²).

Eine gesonderte Vermögensauseinandersetzung erfolgt nicht. Damit der durch den Wechsel der Gemeinde Papenhusen entstehende Personalüberhang keine finanziellen Nachteile für den Haushalt des Amtes Schönberger Land nach sich zieht, erstattet das Amt Grevesmühlen Land zum Ausgleich anteilige Personalkosten auf der Basis eines Arbeitgeber-Brutto für die Entgeltgruppe 5 TVöD, Erfahrungsstufe 6 für einen Zeitraum von längstens 24 Monaten.

 

Die Gebietsänderung verändert sowohl die Grenzen als auch die Einwohnerzahlen beider Ämter. Daher ist es erforderlich, dass die beteiligten Ämter den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 125 Abs. 6, Satz 1 KV M-V beim Ministerium für Inneres und Sport zur Durchführung der beabsichtigten Änderungen stellen. Der Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung wurde am 09.04.2013 gestellt.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat am 11.12.2012 dem Ausscheiden der Gemeinde Papenhusen aus dem Amt Schönberger Land zugestimmt und am 21.03.2013 sein Einvernehmen zum Wechsel der Gemeinde Papenhusen zum 01.01.2014 und der Regelung zur finanziellen Abgeltung des entstehenden Personalüberhangs erteilt.

 

Mit Schreiben von 23.04.2013 teilte die Landrätin als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit, dass nach § 125 Abs. 6 Satz 3 KV M-V vor Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung eine Anhörung aller, nicht von der Fusion tangierten amtsangehörigen Gemeinden des jeweiligen Amtsgebietes zu erfolgen hat (Anlage).

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Ausscheiden der Gemeinde Papenhusen aus dem Amt Schönberger Land zum Amt Grevesmühlen-Land mit Wirkung vom 01.01.2014 und die in diesem Zusammenhang getroffene Regelung zum finanziellen Ausgleich wird zur Kenntnis genommen.

Einwände werden nicht erhoben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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