Beschlussvorlage - VO/1/0649/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 05. April 2013 verstarb Herr Hans Jahnke. Herr Jahnke war bis dahin zweiter stellvertretender Bürgermeister der Stadt Dassow. Durch die Stadtvertretung ist ein neuer zweiter stellvertretender Bürgermeister zu wählen.

Gemäß § 40 Abs. 2 KV M-V wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte den zweiten stellvertreten Bürgermeister. Dieser ist für die Dauer der Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte (mind. 8) der Stimmen aller Stadtvertreter erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Bewerber erneut abgestimmt.

Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung nachzuholen, wenn nur ein Bewerber zur Wahl stand. Bei zwei oder mehreren Bewerbern findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den Bürgermeister zu ziehen ist.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow wählt Frau/Herrn ……………………. zur/zum zweiten Stellvertreter/in des Bürgermeisters und ernennt sie/ihn unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten für die jetzige Wahlperiode.

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Finanz. Auswirkung

 

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