Beschlussvorlage - VO/3/0305/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bau- und Hauptausschuss geben die Empfehlung zur Verlegung der Parkmöglichkeiten auf der innerörtlichen Umgehung in Schönberg (L.-Bicker-Straße/Ekengreenstraße/ H.-Behrens-Weg/R.-Hartmann-Straße). Das Grundanliegen besteht darin, dass für die Fahrzeugführer die Möglichkeit geschaffen wird, aus Richtung Ratzeburg kommend in Richtung Dassower Straße durch die Innenstadt zu fahren, ohne durch parkende Fahrzeuge behindert zu werden und auf dem Rückweg von der Dassower Straße in Richtung Ratzeburger Straße über die L.-Bicker-Straße ebenso zügig fahren zu können.

In der Anlage wird ein Lageplan zur Verdeutlichung der Parkbereiche und Parkverbote beigefügt. Nach Beschlussfassung in der Stadtvertretung wird ein entsprechender Antrag an das Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM zwecks Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gestellt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Verlegung der Parkmöglichkeiten auf der innerörtlichen Umgehung, so dass eine ungehinderte Durchfahrt von der Rudolf-Hartmann-Straße bis zur Ratzeburger Straße glich ist. Eine Umsetzung ist erst nach Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM möglich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Geschätzt ca. 1000 Euro

Konto 54104.5230 – Verkehrsausstattung – sind finanzielle Mittel vorhanden

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Anlagen

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