Beschlussvorlage - VO/3/0308/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden Straßennamen vergeben. Mit der Erschließung entsteht die Notwendigkeit der im Plangebiet befindlichen Straßen Namen zu geben.

 

In der letzten Gemeindevertretersitzung am 14.03.2013 wurde beschlossen, die Straße im neuen B-Plan Gebiet Nr. 16 in „hlenring“ zu benennen. Diese Straßenbezeichnung ist jedoch nicht ganz eindeutig, da die Zufahrtstraße ebenfalls Namen haben müssen. Würde man die Zufahrt in die Straßennamensvergabe mit einbeziehen, wäre dies kein „Ring“ im eigentlichen Sinne mehr und der Straßenverlauf (üblicherweise von A nach B) nicht genau erkennbar und aufzufinden.

Hier wird seitens des Ordnungsamtes vorgeschlagen der Zufahrt zur B 104 einen eigenen Straßennamen zu vergeben. Dies ist in der Anlage auch farblich gekennzeichnet. Aktuell benötigt der neue Netto Markt für die Versorgungsträger und ihre Ausschreibungen dringend eine Hausnummer. Der Netto Markt hat das Flurstück 79/3 der Flur 3 und liegt somit an der Zufahrt zur B 104.

Bei den beiden innenliegenden Ringen hat der Bauausschuss am 06.05.2013 vorgeschlagen, den östlichen Ring in „Am Graben“ zu benennen und den westlichen Ring in „Wassermühle“.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Zufahrt den Namen ___________ zu geben. Weiterhin wird beschlossen, dass der östliche Ring den Namen______________ und der westliche Ring den Namen __________ erhält.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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