Beschlussvorlage - VO/4/0738/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 16.08.2012 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Neue Reihe“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 21 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO im Zentrum von Selmsdorf zu schaffen. Mit der Planung wird die Möglichkeit zur Errichtung von rund 6 Einfamilienhäusern als Nachverdichtung geschaffen.

Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 14.03.2013. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden im April/ Mai 2013 durchgeführt.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben. Es wurden lediglich zur Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.              Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 21 in der vorliegenden Fassung als Satzung.

4.              Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.

5.              Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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