Beschlussvorlage - VO/4/0742/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan der Gemeinde Selmsdorf
hier: abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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13.06.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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20.06.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 20.09.2012 den Entwurf des Landschaftsplanes gebilligt und beschlossen, mit diesem Entwurf die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sowie eine öffentliche Auslegung des Planes durchzuführen.
Die Auslegung des Entwurfs fand in der Zeit vom 08.10.2012 bis zum 30.10.2012 im Amt Schönberger Land statt. Parallel dazu wurde die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) eingeleitet. Die abschließende Stellungnahme der UNB liegt der Gemeinde mit Datum vom 28.03.2013 vor. Die von der Behörde und der Öffentlichkeit geäußerten Hinweise und Anregungen wurden geprüft und zum überwiegenden Teil in die Planung aufgenommen. Die Gemeinde stellt fest, dass über die Erweiterung des Gewerbegebietes in Lauen kein Konsens mit der UNB erreicht werden konnte. Die Gemeinde bleibt jedoch bei ihrer Planungsabsicht und stellt diese im Landschaftsplan dar.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Landschaftsplanes wurde der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg gemäß § 11 Abs. 2 Naturschutzausführungsgesetz M-V zur Ab stimmung vorgelegt. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses
2. Der Landschaftsplan der Gemeinde Selmsdorf, bestehend aus Text und Karten, wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg über diesen Beschluss zu informieren.
