Beschlussvorlage - VO/1/0625/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnsitzanteile auswärtig betreuter Kinder aus Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Jugend und Senioren
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Vorberatung
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15.04.2013
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Wartend
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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30.05.2013
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20.06.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 2001 fasste die Gemeindevertretung Selmsdorf den Beschluss, dass neben den gesetzlich vorgeschrieben Wohnsitzanteilen ein erhöhter Anteil zur Tilgung der Anbau- und Sanierungskosten der Kita Selmsdorf an das Jungendhilfezentrum Käthe Kollwitz Rehna e.V. (JHZ) gezahlt wird. Dieser Betrag wird pro Verhandlungszeitraum neu berechnet und im Rahmen des Beschlusses zur Beteiligung der Wohnsitzgemeinde von der Gemeinde Selmsdorf genehmigt.
Derzeitig gelten folgende Wohnsitzkosten für Kinder aus Selmsdorf, die auch in Selmsdorf vom JHZ betreut werden:
Betreuungsart | Betreuungszeit | verhandelte und beschlossene Wohnsitzanteile | zzgl. Tilgungskosten Sanierung/Anbau | Gesamtkosten |
Kinderkrippe | ganztags | 246,51 | 14,64 | 261,15 |
Teilzeit | 168,10 | 14,64 | 182,74 | |
halbtags | 130,40 | 14,64 | 145,04 | |
Kindergarten | ganztags | 125,06 | 15,- | 140,06 |
Teilzeit | 94,87 | 15,- | 109,87 | |
halbtags | 81,53 | 15,- | 96,53 |
Diesen erhöhten Wohnsitzanteil i.S. der o.g. Gesamtkosten haben seit Bestehen des Beschlusses 2001 auch auswärtig betreute Kinder aus Selmsdorf erhalten. Die Personensorgeberechtigten haben nach dem Kindertagesförderungsgesetz freies Wunsch- und Wahlrecht. Gründe für eine auswärtige Betreuung können z.B. sein: Kapazitätsengpässe in den Einrichtungen in Selmsdorf oder die Wegstrecke der berufstätigen Eltern gleicht der Strecke zur auswärtigen Einrichtung. Um diese Familien finanziell nicht schlechter zu stellen, wurden die erhöhten Wohnsitzanteile gezahlt.
Die Beschlussfassung aus 2001 selbst ist jedoch nicht eindeutig formuliert.
In den Rechnungslegungen der auswärtigen Träger gibt es zwei Möglichkeiten:
1.
Träger verlangt mehr als die o.g. Gesamtkosten:
Selmsdorf zahlt max nur. die eigenen Wohnsitzanteile (Gesamtkosten). Entsteht darüber hinaus eine Differenz zwischen den Wohnsitzanteilen, die die Gemeinde Selmsdorf an die eigene Einrichtung zahlen würde und was der auswärtige Träger verlangt, wird dieser Betrag von den Eltern getragen.
2.
Träger verlangt gleiche oder weniger als die o.g. Wohnsitzanteile (Gesamtkosten):
Selmsdorf zahlt den Betrag. Dieser darf im Übrigen nicht höher sein , als die Wohnsitzanteile, die Rahmen der Entgeltverhandlung mit dem Landkreis und dem auswärtigen Träger verhandelt worden sind.
