Beschlussvorlage - VO/4/0714/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
26.03.2013
| |||
●
Bereit
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Selmsdorf verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet in der Fassung der 9. Änderung. Der Aufstellungsbeschluss des Ursprungplanes wurde im Jahr 1990 gefasst. Die Bearbeitung erstreckte sich bis zum Jahr 1996. Mit dem 07.04.2001 wurde die Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Flächennutzungspläne zeigen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren auf. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird daher aus Sicht der Gemeinde erforderlich. Städtebauliche sowie naturschutzfachliche Gesichtspunkte haben sich verändert und sollen für das Gemeindegebiet überarbeitet bzw. angepasst werden.
Ziele der Gemeinde wurden bereits im letzten Bauausschuss erarbeitet und liegen jetzt als Vorentwurf zur Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung hat bereits in ihrer Sitzung am 14.08.2008 die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplanung für das gesamte Gemeindegebiet Selmsdorf diskutiert und mehrheitlich beschlossen. Der formelle Aufstellungsbeschluss ist für das Aufstellungsverfahren nach Baugesetzbuch erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet (siehe Übersichtplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
3. Die Gemeinde beschließt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
4. Der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
722 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
257,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
474,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
418,9 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
286,7 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
489,7 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
159,6 kB
|
